Der Ersttermin umfasst eine Besichtigung des Schadens und der damit zusammenhängenden Bauteile. Hierbei wird mit gewöhnlichen Mess- und Prüfwerkzeugen, die zur zerstörungsfreien Untersuchung notwendig sind, gearbeitet.
Bei diesem Termin wird zudem festgelegt, ob evtl. ein weiterer Termin erforderlich ist, z.B. nach einer Bauteilöffnung, zur weiteren endoskopischen Untersuchung oder bei anderer Wetterlage, beispielsweise für eine Untersuchung mittels Thermografiekamera.
Ebenso werden Sie vom Gutachter, sofern schon möglich, über die Ursachen des Bauschadens informiert und zu Möglichkeiten der Sanierung beraten. Über die Notwendigkeit schriftlicher Stellungnahmen, werden Sie vom Sachverständigen nach dem Ortstermin informiert. So vermeiden wir ggf. unnötige Kosten.
Gutachten oder Stellungnahmen werden im Regelfall je Std. abgerechnet.
- ✓Der ca. Aufwand wird vor Gutachtenerstellung mitgeteilt.
- ✓Die Höchstangabe wird nie überschritten.
- ✓(Im Regelfall beträgt die Dauer der Gutachtenerstellung ca. 4-6 Std.)
